FAQ liefern Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently asked Questions). EUWID gibt hier praxisorientierte Antworten zum Thema Urheberrecht unter Berücksichtigung der Rechtslage. Sie haben weitere Fragen? Sie erreichen uns unter: kostenlose Hotline 0800 3894333 (nur Inland) oder per E-Mail: Kundenservice(at)euwid.de
Allgemeines
1. Was wird durch das Urheberrecht geschützt?
Die einzelnen Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte der EUWID Publikationen und der EUWID Online-Dienste sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und ggf. seiner Mitarbeiter bestimmt. Alle Rechte vorbehalten.
Der Urheberrechtsschutz besteht weltweit. Zuwiderhandlungen gegen die Copyright-Bestimmungen stellen einen Rechtsverstoß dar, der zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt wird.
2. Besteht das Urheberrecht an Inhalten nur dann, wenn ein Copyright-Vermerk (©) angegeben ist?
Nein, nach deutschem Recht ist ein Werk mit der Schaffung automatisch urheberrechtlich geschützt. Der Copyright-Vermerk wird gelegentlich nur als Hinweis verwendet, führt jedoch nicht zum urheberrechtlichen Schutz eines Werkes.
3. Gilt der Schutz des Urheberrechts auch für die Darstellung von Werken im Internet?
Ja, denn für die Frage des Urheberrechtsschutzes ist das Medium ohne Bedeutung.
EUWID Preistabellen
4. Dürfen Preistabellen aus den EUWID Printausgaben eingescannt und digital weiterverteilt werden?
Das digitale Verbreiten von EUWID Preistabellen per Intranet oder per email betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
5. Dürfen Preistabellen aus dem Premium-Bereich ausgedruckt und betriebsintern weitergegeben werden?
Die regelmäßige und systematische Weitergabe von Preistabellen aus dem EUWID-Premium-Bereich ist nicht erlaubt. Es darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines Umlaufs betriebsintern weitergegeben wird.
6. Dürfen Preistabellen aus dem Premium-Bereich heruntergeladen und digital weitergegeben werden?
Das digitale Verbreiten von EUWID Preistabellen per Intranet oder per email betriebsintern, konzernweit, an Kunden oder an selbstständige Handelsvertreter ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
EUWID Printausgaben
7. Dürfen komplette EUWID Printausgaben eingescannt und digital weiterverteilt werden?
Das digitale Verbreiten von EUWID Ausgaben per Intranet oder per email betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
EUWID E-Version
8. Dürfen komplette Ausgaben der EUWID E-Version ausgedruckt und betriebsintern weitergegeben werden?
Die regelmäßige und systematische Weitergabe von ganzen Ausgaben oder Teilen davon ist nicht erlaubt. Es darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines Umlaufs betriebsintern weitergegeben wird.
Pressespiegel
9. Dürfen Inhalte aus den EUWID Publikationen in unternehmenseigene Pressespiegel aufgenommen werden?
Es ist nicht erlaubt, dass in Unternehmen und Konzernen „Pressespiegel“ in der Weise erstellt werden, dass von dem jeweiligen Unternehmen oder Konzern interessante Inhalte aus verschiedenen EUWID-Publikationen in einem eigenen „Pressespiegel“ zusammengestellt und unternehmensweit/konzernweit an die Schwester- und Tochterunternehmen per Intranet verbreitet werden. Ebenso wenig ist es gestattet, wenn solche Pressespiegel auf Websites zum Download bereitgestellt werden.
Die Verwendung eines Artikels, insbesondere eines Artikels, in dem über das betreffende Unternehmen berichtet wird, oder auch Zitate aus unseren Werken sind gestattet. Allerdings gibt es dafür ebenfalls Grenzen. Bitte setzen Sie sich bei der Verwendung von mehreren Artikel mit unserem Kundenservice in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!

