Reform der Insolvenzordnung soll Sanierung erleichtern
16.02.2012 −
Mit einer umfassenden Reform der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung (InsO) will die Bundesregierung künftig die Sanierung von überschuldeten Unternehmen in Deutschland erleichtern. Das in diesem Zusammenhang erarbeitete und Ende Oktober 2011 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde am 13. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird (mit Ausnahme der Artikel 4, 5, 7 und 8) zum 1. März 2012 in Kraft treten.
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