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Alno: Whirlpool und Küchen Holding beenden Stimmrechtsbindung

03.02.2012 − 

Mit Wirkung zum 30. Januar haben die Großaktionäre der Alno AG, Küchen Holding und Whirlpool, den im Jahr 2006 vereinbarten Vertrag zur Stimmrechtsbindung beendet. Die Küchen Holding, deren Anteil seit der letzten Kapitalerhöhung im Frühjahr 2011 35,33 % beträgt, ist damit formal nicht mehr Mehrheitsaktionär. Zuvor war der Küchen Holding, der 18,81 %-Anteil von Whirlpool ebenfalls zugeordnet, so dass sich der Stimmrechtsanteil formal auf 54,14 % belief. Laut einer am 3. Februar veröffentlichten Ad hoc-Mitteilung von Alno soll die Lösung der Stimmrechtsbindung ein Signal an potenzielle neue Investoren sein.
Weitere 3,9 % liegen laut der letzten Aktualisierung der Aktionärsstruktur bei dem Ersten Privaten Investmentclub Börsebius. 41,96 % befinden sich im Streubesitz. Darunter sind auch gut 20 %, die von einer Investorengruppe um die Starlet Investment AG des Alno-CEO Max Müller gehalten werden.

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