Der 10. Zivilsenat am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, hat mit Beschluss vom 25. Februar 2014 eine Nichtzulassungsbeschwerde des Küchenherstellers Bulthaup GmbH & Co. KG, Aich, zurückgewiesen (AZ X ZR 10/13). Damit wurde die am 20. Dezember 2012 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts München, nach der die ...
Bundesgerichtshof weist Bulthaup-Beschwerde zurück
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -