Zur Eindämmung des sich weiter stark ausbreitenden Coronavirus werden die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben in Deutschland ab Mittwoch erneut stark heruntergefahren. Wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer gestern beschlossen haben, muss der nicht versorgungsrelevante Einzelhandel und damit auch der Möbelhandel vom 16. Dezember bis zunächst 10. Januar schließen. Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte, Getränkefachmärkte, Reformhäuser, Drogeriemärkte, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Tierbedarfsgeschäfte sowie den Großhandel. Der Verkauf von Non-Food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden. In Sachsen trat die Schließung des nicht versorgungsrelevanten Einzelhandels bereits heute in Kraft.
Einzelhandel muss am Mittwoch bundesweit schließen
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