Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossen. In einem ersten Schritt wurden unter anderem Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld sowie Liquiditätshilfen durch die KfW eingeführt. Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld auf einer regelmäßig aktualisierten Internetseite zusammengestellt. Die KfW-Liquiditätshilfen werden auf der KfW-Seite unter dem Sichwort „Corona-Hilfe“ wiedergegeben.
Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen der KfW
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