In Rheinland-Pfalz und dem Saarland dürfen bislang von dem Öffnungsverbot betroffene Einzelhändler ihren Kunden seit heute nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine anbieten. Bei dem sogenannten „Termin-Shopping“ müssen die Kontaktdaten erfasst werden und es darf immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Bei mehreren Einzelterminen in Folge muss ein zeitlicher Abstand von 15 Minuten eingehalten werden. In dieser Zeit müssen die Räumlichkeiten gelüftet bzw. desinfiziert werden.
Rheinland-Pfalz und Saarland erlauben Termin-Shopping
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