Für den US-amerikanischen Onlinehändler Amazon.com gelten künftig schärfere wettbewerbsrechtliche Regeln. Das Bundeskartellamt hat gestern entschieden, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb darstellt und demzufolge unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach §19a GWB fällt....
Amazon fällt unter erweiterte Missbrauchsaufsicht
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