Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 13. November 2013 muss der Badarmaturenhersteller Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG, Iserlohn, wegen Wettbewerbsbehinderung des Onlinehandels Schadenersatz in Höhe von 800.000 €, inklusive Zinsen von rund 1 Mio €, an den Mönchengladbacher Fach- und ...
Dornbracht muss an Reuter Schadenersatz zahlen
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